Förderverein

Projekte für den Thurgau

Der Förderverein bezweckt die Sicherstellung der operativen Tätigkeiten für die Förderung der Projektideen gemäss der Volksabstimmung vom 18. Juni 2023 zum Kreditbegehren über 127.2 Mio. Franken (Fr. 127'203'243.85) betreffend die Verwendung des Agios aus der Ausgabe von Partizipationsscheinen der Thurgauer Kantonalbank (TKB). Dies beinhaltet insbesondere den zweckdienlichen und nachvollziehbaren Einsatz der vom Volk gesprochenen Fördermittel (Umsetzungscontrolling) zugunsten der Projektideen. Dazu unterhält der Förderverein eine Geschäftsstelle. 

Der Mitglieder des Fördervereins setzen sich zusammen aus dem amtierenden Regierungsräten und Regierungsrätinnen des Kantons Thurgau. Als Soundingboard steht dem Förderverein ein Beirat zur Seite, welcher sich aus Kantonsratsmitglieder aller Parteien zusammensetzt.

Der Verein stellt den zweckdienlichen und nachvollziehbaren Einsatz der Fördermittel sicher und überwacht die Projektdurchführung durch ein striktes Umsetzungscontrolling. Die Fördermittel werden gemäss klaren Voraussetzungen ausgezahlt. Die Projekte erhalten die Mittel erst, wenn alle rechtlichen und sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind. Die Auszahlung erfolgt tranchenweise entsprechend dem Projektfortschritt (Botschaft zur Volksabstimmung vom 18. Juni 2023).

In einem ersten Schritt wird auf der Basis einer Absichtserklärung mit den projekteinreichenden Organisationen eine Leistungsvereinbarung abgeschlossen. Diese reserviert die Fördermittel eine Zeit lang und verschafft somit der projekteinreichenden Organisation die Möglichkeit, um aus der Idee ein umsetzungsreifes Projekt zu machen. In einem zweiten Schritt wird eine Fördervereinbarung abgeschlossen. Diese dient dem Zweck, eindeutige Rechte und Pflichten festzulegen und enthält die zu erreichenden Meilensteine im Projekt als Voraussetzung für die Auszahlung der Fördermittel.

Organigramm

Projekthistorie

  • 2023
    Gründung des «Fördervereins Projekte für den Thurgau» am 27. Juni 2023. Der Verein bezweckt die Sicherstellung der operativen Tätigkeiten für die Förderung der Projektideen.
  • 2023
    Volksabstimmung am 18. Juni 2023: Annahme der Kredit- und Projektliste durch das Thurgauer Stimmvolk (7 Gross- und 13 Kleinprojekte) mit einem Ja-Stimmenanteil von 72.3 Prozent
  • 2022
    Prüfung und Bestimmung von 20 förderungswürdigen Projekten durch die Spezialkommission des Grossen Rates. Debatte im Grossen Rat auf der Grundlage des Berichts der Spezialkommission. Botschaft des Regierungsrates vom
    4. Oktober 2022 an den Grossen Rat auf der Grundlage des Berichts der Spezialkommission.
  • 2021
    Bewertung der 95 eingegangenen Projektideen und Verfassen des Berichts "Projekte für den Thurgau" durch die kantonale Verwaltung an den Grossen Rat. Anschliessend Einsetzen einer Spezialkommission des Grossen Rates.
  • 2020
    Publikation des Ideenwettbewerbs mit klaren Voraussetzungen und Bewertungskriterien zur Förderung von Projekten. Eingang von 95 Projektideen. Anschliessend einsetzen einer Projektgruppe der kantonalen Verwaltung zur Prüfung und Bewertung dieser Projektideen.
  • 2018
    Politischer Beschluss im Grossen Rat: Notwendigkeit eines strukturierten Prozesses mit Regeln und Kriterien für die Verteilung des Geldes.
  • 2014
    Börsengang der Thurgauer Kantonalbank (TKB): Dem Kanton Thurgau als Eigentümer fliesst aus dem Börsengang durch die Ausgabe von Partizipationsscheinen (PS) ein Agio (Erlös) von 127.2 Mio. Franken zu. Dieses PS-Kapital wird mit einem Ausgabemoratorium bis am 31. Dezember 2021 belegt.